Lieferkettengesetz: Maßnahmen für digitales Nachhaltigskeits-Management
Das Lieferkettengesetz im Überblick und wie Sie mit Digitalisierungslösungen die Anforderungen des Lieferkettengesetzes sicher und zukunftsweisend erfüllen können.
Der ökologische Raubbau erreicht weltweit bedrohliche Ausmaße und steigt weiter rasant an. Auch die Kinderarbeit nimmt jährlich weiter zu (160 Mio. Kinder lt. UNICEF) und weitere große Probleme, wie Lohngerechtigkeit, sowie Zwangsarbeit gilt es weiter weltweit stärker zu bekämpfen. Daher wurde im Dezember 2022 das Lieferkettengesetz verabschiedet und am 1.1.2023 in Kraft gesetzt. Das neue Lieferkettengesetz in Deutschland und Europa verpflichtet Unternehmen zu fairem und nachhaltigem wirtschaftlichem Handeln in ihrer Lieferkette. Im Mai soll durch die EU dann weitere strengere Regelungen folgen. Die USA und die EU fordern hier schon seit mehreren Jahren strengere einheitliche Gesetze und haben z.B. mit der „EU and US anti-greenwashing legislation“ bereits erste Regelungen eingeführt.
Was ist zu beachten und für welche Unternehmen gilt das Lieferkettengesetz überhaupt? Nachfolgend haben wir für Sie das Wichtigste zum deutschen sowie europäischen Lieferkettengesetz aufgeführt.
Entstehung und Definition: Deutsches Lieferkettengesetz
Das im Deutschen Bundestag verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt seit 01.01.2023 zunächst nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern mit Firmensitz oder Niederlassung in Deutschland. Ab 2024 tritt das Gesetz zusätzlich für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern in Kraft. Aber auch kleinere Unternehmen sind indirekt betroffen, wenn Sie künftig mit vertraglichen Änderungen konfrontiert werden. Für direkt und indirekt betroffene Unternehmen ist also gleichermaßen wichtig zu wissen, was auf sie zukommt und was das Lieferkettengesetz konkret festlegt. Auch um einschätzen zu können, ob die von Partnerunternehmen geforderten Veränderungen angemessen sind. Das Gesetz legt Sorgfaltspflichten, umweltbezogene Pflichten und eine behördliche Durchsetzung fest, die die direkten Zulieferer erfassen. Die nachfolgend aufgeführten Regelungen werden durch das Gesetz gefordert:
Unternehmen müssen ein sogenanntes Due-Diligence-System einführen, das regelmäßig prüft, ob in Lieferketten durch direkte Zulieferer Umweltzerstörungen oder Menschenrechtsverletzungen auftreten.
Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um solche Verletzungen zu verhindern oder abzustellen.
Unternehmen müssen ihre Due-Diligence-Systeme und Maßnahmen öffentlich transparent machen.
die behördliche Durchsetzungspflicht regelt hierzu Kontrollen und mögliche Sanktionen (z.B. Bußgelder). Bußgelder können sich dabei am Gesamtumsatz eines Unternehmens (ab 400 Mio. Euro Jahresumsatz) sowie an der Schwere der Vergehen orientieren. Sogar ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen ab einer Bußgeldhöhe von 175.000 EUR ist möglich.
Entstehung und Definition: Europäisches Lieferkettengesetz
Bereits im Dezember 2020 sprachen sich bereits alle 27 Mitgliedsstaaten für ein europäisches Lieferkettengesetz aus. Im Februar 2022 stellte die EU-Kommission ihren Entwurf dazu vor und nachdem im Dezember 2022 der Entwurf vom Europäischen Rat verabschiedet wurde, muss sich als Nächstes das Europäische Parlament auf einen Standpunkt einigen, was voraussichtlich im Mai 2023 passieren wird. Danach haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationale Gesetze zu überführen. Doch welche Anweisungen soll das europäische Lieferkettengesetz nun konkret für Unternehmen beinhalten? Um Rechte von Menschen sowie die Umwelt zu schützen und auch um Zwangsarbeit sowie Kinderarbeit zu bekämpfen, soll das Gesetz EU-Firmen zukünftig zu folgenden Regelungen verpflichten:
Unternehmen müssen sich und ihre globalen Zulieferer auf Missstände überprüfen – also auch alle direkten und indirekten Geschäftspartner.
Sorgfaltspflichten in den Managementprozessen, Beschwerdemöglichkeiten für jede Person entlang der Lieferkette und auch regelmäßige Reports (z.B. in Form eines Jahresberichts) sollen Umweltzerstörung und Ausbeutung aus den globalen Lieferketten der EU-Firmen verschwinden lassen.
Für wen gilt das europäische Lieferkettengesetz?
Um von den Regelungen des Gesetzes betroffen zu sein, ist im ersten Schritt die Rechtsform des Unternehmens entscheidend. Für folgende Unternehmen gilt das europäische Lieferkettengesetz:
Für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und auch für regulierte Finanzunternehmen sowie Versicherungsunternehmen soll das europäische Lieferkettengesetz gelten.
Verpflichtet sind alle EU-Firmen und auch in der EU tätige Firmen aus Drittstaaten mit einer der zuvor genannten Rechtsformen, die mehr als 150 Mio. Euro Netto-Jahresumsatz vorweisen und mehr als 500 Mitarbeiter anstellen.
Die Ausnahme sind hierbei sogenannte Risikobranchen, die ein besonders hohes Gefahrenpotenzial für die Umwelt oder Menschen mit sich bringen (z.B. Landwirtschaft, Textilindustrie oder Bergbau). Hier gilt das Gesetz bereits für Firmen mit mindestens 40 Mio. Euro Netto-Jahresumsatz und mit mehr als 250 Angestellten. Für diese Unternehmen gelten die Vorschriften aber zwei Jahre später.
Beim europäischen Lieferkettengesetz können auch wie beim deutschen Lieferkettengesetz kleinere und mittelgroße Unternehmen (KMU) indirekt von den Regelungen betroffen sein (z.B. als Zulieferer).
Unterschiede im deutschen und europäischen Lieferkettengesetz
Sobald auch das europäische Lieferkettengesetz in Kraft tritt, müssen die EU-Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren die Richtlinien in nationale Gesetze überführen. Deutschland wird sein seit Januar 2023 geltendes Lieferkettengesetz also nachschärfen müssen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen dem deutschen und dem europäischen Lieferkettengesetz:
Beim europäischen Gesetz ist eine zivilrechtliche Haftung für Firmen vorgesehen. Betroffene können damit also vor europäischen Gerichten Schadensersatz einklagen.
Das deutsche Gesetz gilt erst ab mehr als 3000 Mitarbeitern (ab 2024 ab mehr als 1000 Mitarbeitern). Das europäische Gesetz hingegen gilt bereits ab 250 oder 500 Mitarbeitern.
Im Gegensatz zum europäischen Gesetz verpflichtet das deutsche Gesetz nur zur Überprüfung der direkten Zulieferer. Das europäische Gesetz für Lieferketten verpflichtet dagegen zur Überprüfung der gesamten Lieferkette.
Sorgfaltspflicht für Unternehmen
Firmen, für die das deutsche oder europäische Lieferkettengesetz gilt, haben die Verpflichtung, ihre unternehmerische Sorgfaltspflicht zur Einhaltung der Regularien zu erfüllen – und auch die von Zulieferern oder die von Geschäftspartnern zu kontrollieren. Um dieser Sorgfaltspflicht nachzukommen, gibt es einige Anforderungen, die sich teilweise auf weitreichende Prozesse des Geschäftsbetriebs auswirken können:
Es müssen Beschwerdeverfahren eingerichtet werden, die von allen Personen entlang der Lieferkette genutzt werden können.
Die Sorgfaltspflichten müssen in Managementprozesse und -systeme integriert werden. Diese müssen zum integralen Bestandteil der Unternehmenspolitik gemacht werden.
Es muss ein regelmäßiger, transparenter und öffentlicher Report (z. B. über einen Jahresbericht) zur Nachverfolgung der Sorgfaltspflicht erstellt werden.
Firmen sind dazu verpflichtet, negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschen entlang der Lieferkette selbst zu analysieren und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überwachen.
Potenzielle negative Auswirkungen müssen aktiv verhindert oder abgeschwächt werden.
Bestehende negative Auswirkungen müssen abgestellt oder auf ein Minimum reduziert werden.
Hinweis: Beim europäischen Lieferkettengesetz gibt es eine wichtige Sonderregelung für Firmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 150 Mio. Euro und mehr als 500 Mitarbeitern: Diese müssen ihre unternehmerische Tätigkeit und ihre unternehmerischen Ziele zudem mit dem 1,5 Grad-Ziel des Pariser Abkommens vereinbaren.
Herausforderung: Klassische Lieferkette wird zum digitalen Liefernetzwerk
Entlang der gesamten Lieferkette eine aussagekräftige Analyse und ein wirksames Risikomanagement zur Einhaltung aller Regelungen zu entwickeln, kann gerade für Unternehmen in komplexen Branchen oder mit einer großen Anzahl an Geschäftspartnern in Lieferketten eine enorme Herausforderung darstellen. Individuelle Prozesse in verschiedenen Teilbereichen einer Lieferkette erschweren die Analyse zudem zusätzlich. Digitalisierungslösungen können hier unterstützen, indem eine schnelle Kommunikation und Kollaboration zwischen Parteien innerhalb eines Netzwerks ermöglicht wird. Informations- und Prozesssilos werden so aufgebrochen, die Transparenz wird gefördert und Daten können in Echtzeit ausgetauscht werden.
Gerade bei der Überprüfung von Zulieferern und Lieferanten gilt es zukünftig, eine große Menge an Daten zu überwachen, zu bewerten und diese zwischen allen beteiligten Parteien in der Lieferkette bereitzustellen, auszutauschen und zusammenzuführen. Die bisherige klassische Form einer Lieferkette mit vielen unterschiedlichen Parteien und Interessen wird sich also zukünftig immer weiter zu einem weitverzweigten Liefernetzwerk entwickeln, in welchem Nachhaltigkeit und Transparenz im Vordergrund stehen wird. Die regelmäßige Überwachung und Steuerung des Liefernetzwerks kann hierbei zentral z. B. mit digitalen Lösungen von adesso, urban energy und material.one umgesetzt werden.
Vorteile einer digitalen Lösung zur Einhaltung des Lieferkettengesetztes
Da die Einhaltung der Lieferkettengesetze zur Herausforderung für Unternehmen werden kann, sollten diese über den Einsatz einer Digitalisierungslösung nachdenken, um sich Vorteile bei der Umsetzung von Analysen und Maßnahmen zu verschaffen. Im Folgenden finden Sie Beispiele für Vorteile, die Lösungen zur Digitalisierung im Supply-Chain-Management und im Bereich der Produktion mit sich bringen:
Analysen und Maßnahmen können automatisiert erstellt, zugeteilt und geprüft werden.
Eine dauerhafte und lückenlose Transparenz für Nachweise und Normeneinhaltung kann gewährleistet werden.
Imageschäden und Geldbußen können durch regelmäßige Audits vermieden werden.
Mängel von Lieferanten und Zulieferern können kategorisiert und frühzeitig aufgedeckt werden.
Weiterführende Reports zu Unternehmenszielen können erstellt werden (z. B. Kosteneffizienz).
adesso und material.one mit digitalen Lösungen für eine nachhaltige Lieferkette
Mit digitalen Servicelösungen von material.one und adesso haben Sie die Möglichkeit, alle beteiligten Parteien Ihrer gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette abzubilden, zu vernetzen und automatisiert wertvolle Daten zwischen den Parteien auszutauschen. Durch moderne Technologien wie Data Analytics, digitale Steuerungsplattformen und KI können geforderte Standards zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einfacher umgesetzt werden. Profitieren Sie von den Features unserer digitalen Servicelösung für den Austausch von Daten im Liefernetzwerk.
-
Unsere Softwarelösung wird optimal auf Ihre Branchenanforderungen zugeschnitten und nahtlos integriert (inkl. SAP-Anbindung). Kundenspezifische Anforderungen können hinterlegt werden.
-
Regelmäßige Überwachung und frühzeitige Erkennung potenzieller Verletzungen der Richtlinien nach voreingestellten Kriterien oder Vorgaben.
-
Notwendige Informationen (z. B. Produktionsstätten, Schnittstellen zu ERP-Systemen, Lieferantenstammdaten) aller Partner und Zulieferer werden zentral in einem System zusammengeführt, gespeichert und dokumentiert.
-
Sicherer Austausch der Daten innerhalb eines Netzwerks mit vielen Lieferanten. Normen, Vorgaben oder auch aktuelle Prüfergebnisse (z. B. Laborergebnisse) werden schnell und digital an alle Parteien der Lieferkette übermittelt.
-
Einfaches Onboarding und Freigabe von neuen Lieferanten im Netzwerk. Alle Beteiligten in der Lieferkette erhalten benötigte Zugriffe und Berechtigungen.
-
Ein Verhaltenskodex und neue Richtlinien können via Onlineplattform bereitgestellt werden. Auch Korrekturmaßnahmen können schnell übermittelt und umgesetzt werden.
-
Erfolgskontrolle und Audits zu Regionen, Rohstoffen oder Unternehmen können erstellt werden. Diese können je nach Bedarf, Deadlines oder Richtlinien sortiert werden (z. B. Fair Wave oder BSCI).
-
Digitale Übermittlung von vorgegebenen Fragebögen oder Formularen zur Selbstauskunft von Zulieferern und Lieferanten.
-
Keine oder weniger Medienbrüche und manuelle Arbeitsschritte (z.B. E-Mails) durch ein einheitliches System in der Lieferkette.
Leitfaden für Ihr Unternehmen zum Lieferkettengesetz
Um den Pflichten aus dem Lieferkettengesetz nachzukommen, finden Sie nachfolgend eine Übersicht und Checkliste. Diese hilft Ihnen, Ihre Beschaffungsprozesse und den Umgang mit Ihren Lieferanten an die neu geltenden Regelungen anzupassen. Denken Sie auch darüber nach, einen Lieferkettenbeauftragten zu benennen, der die Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen koordiniert und kontrolliert.
Transparenz in der Lieferkette schaffen
Als Grundvoraussetzung für alle Analysen, Prozesse und Maßnahmen sollte die Schaffung einer transparenten Übersicht der Ausgangslage oberste Priorität haben. Verschaffen Sie sich einen Überblick zu allen beteiligten Unternehmen der Lieferkette und deren Aktivitäten. Identifizieren, konsolidieren und sortieren Sie alle Prozesse innerhalb Ihrer Lieferkette (z. B. über die DUNS-Nummer). Ordnen Sie alle Daten den jeweiligen Lieferanten zu und ergänzen Sie die konsolidierten Daten mit weiterführenden Informationen zu den beteiligten Unternehmen (z. B. Nachweise, Freigaben, Einkaufsvolumen).
Risikoanalyse der Lieferkette
Sobald eine Übersicht zu allen Prozessen, Lieferanten und Zulieferern erstellt wurde, sollte eine umfassende Analyse und Risikobewertung in Bezug auf die Vorgaben zum Lieferkettengesetz stattfinden (z. B. Wie ist die Lohngerechtigkeit? Gibt es Indizien für Kinderarbeit? Wie sind die Arbeitsbedingungen und werden Arbeitnehmerrechte verletzt?). Etablieren Sie auch ein Risikomanagement, welches regelmäßig konkrete Maßnahmen zur Prävention neuer Risiken festlegt. Mit digitalen Lösungen wie von material.one oder adesso können diese Risikoanalysen automatisiert anhand von Daten erstellt und regelmäßig geprüft werden. Sie erhalten hierdurch also nicht nur einen sehr genauen Überblick über alle Risiken von Regionen und beteiligten Unternehmen der Lieferkette, sondern können sich außerdem über neu hinzugekommene Risiken regelmäßig informieren lassen. Natürlich können Sie die gesammelten Daten und Reports auch zur Einhaltung anderer Richtlinien (z. B. Industrieabfälle) verwenden oder sogar weitere Maßnahmen zur Umsetzung Ihrer Unternehmensziele und Potenziale zur Kostenreduktion ableiten.
Maßnahmen und Umsetzung
Im letzten Schritt - und auch fortlaufend nach regelmäßiger Analyse - sollten die richtigen Maßnahmen zur Einhaltung der Lieferkettengesetze abgeleitet und umgesetzt werden. Folgende Maßnahmen sollten nach der Analyse in jedem Fall berücksichtigt werden:
Erstellen Sie standardisierte Fragebögen und Audits für Selbstauskünfte von Lieferanten.
Prüfen Sie, ob Sie alle benötigten Ressourcen im Unternehmen bereitstellen können, die zur Einhaltung der neuen Verpflichtungen notwendig sind und stellen Sie diese zur Verfügung.
Legen Sie fest, wie ein zielführendes Beschwerdeverfahren im Unternehmen und entlang der Lieferkette etabliert werden kann.
Arbeiten Sie Richtlinien im Unternehmen aus, wie das Lieferkettengesetz in einzelnen Beschaffungsschritten berücksichtigt werden muss.
Planen Sie vorausschauend, wo Zielkonflikte in Ihren unternehmerischen Prozessen und den Vorgaben entstehen können. Legen Sie mögliche Maßnahmen dafür fest.
Eruieren Sie außerdem, ob eventuell auch eine Änderung oder Erweiterung Ihrer Compliance-Richtlinie benötigt wird.
Erstellen Sie eine Grundsatzerklärung, mit der sich alle Vertragsteilnehmer bei jeder Art der Geschäftstätigkeit zur Achtung der Menschenrechte verpflichten.
Es empfiehlt es sich, erfolgreiche Maßnahmen auch in vertraglichen Lieferbeziehungen oder in Vergabeprozesse direkt standardmäßig einzubinden. So können langfristig Kosten durch Kontrollprozesse, nachträgliche Maßnahmen und die Neufindung von Lieferanten reduziert werden. Zudem kann so auch das generelle Risiko vermindert werden, dass Gesetze nicht eingehalten werden und Bußgelder verursachen.
Fazit
Deutsche und europäische Unternehmen müssen zukünftig sehr sorgfältig Ihre Lieferketten überwachen und neue Standards zur Sicherung von Menschenrechten sowie dem Umweltschutz einhalten. Entlang der Lieferkette muss dafür von Unternehmen ein konkreter Plan zur Minimierung von weltweiten Menschenrechtsverletzungen ausgearbeitet werden – eine große Herausforderung und eine große Datenmenge, die es zu überwachen gilt. Für Unternehmen wird daher zunehmend wichtiger, präventiv, transparent, automatisiert und datenbasiert eine Lieferkette zu gewährleisten, die nicht nur Nachhaltigkeit und Umweltschutz sicherstellen kann, sondern dabei vor allem auch weiterhin erfolgreich und gewinnbringend bleibt. Als Dienstleistungsunternehmen für IT-Beratung, mit Experten aus den Bereichen Entwicklung, Logistik sowie Security und auch mit unseren individuellen Softwarelösungen von material.one und adesso ermöglichen wir Ihnen, diese Ziele zukunftsorientiert miteinander zu vereinen. Benötigen Sie eine Beratung oder Unterstützung bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in Ihrem Unternehmen? Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung oder fordern Sie weitere Informationen an. Wir freuen uns, mehr über Ihre anstehenden Herausforderungen zu erfahren und unterstützen Sie bei der Umsetzung zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz oder auch ganzheitlich bei der Digitalisierung Ihrer Lieferkette.
Weitere Artikel lesen
Unsere Artikel geben Managern im Bereich Qualität, Produktion und Labor wertvolle Einblicke, um die digitale Transformation im eigenen Unternehmen erfolgreich voranzutreiben
Mehr über material.one
Mit material.one können alle Teilnehmer standardisiert und Compliance-konform nach dem "need to know" Prinzip zusammenarbeiten. Es handelt sich um eine Industry Cloud Platform, die sowohl Informationen über Material- und Werkstoffbemusterungen, Rezyklatanteile, Zertifikate als auch über den CO₂-Footprint bereitstellt.